Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen der cre8 brands GmbH für die Bereitstellung der Digitalisierungssoftware „BauStuL“

Stand: Juni 2024
1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend: Vertragsbedingungen) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der cre8 brands GmbH (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden, die eine zeitlich befristete Bereitstellung der Digitalisierungssoftware „BauStuL“ (nachfolgend: Software) zum Gegenstand haben.

1.2. Das Angebot zur Nutzung der Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (§ 310 Abs. 1 BGB). Verbraucher, d.h. solche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sind von der Nutzung ausgeschlossen.

1.3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter eine Leistung an den Kunden in Kenntnis seiner abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

2. Registrierung eines Unternehmerkontos, Vertragsschluss

2.1. Die Nutzung der Software einschließlich der Möglichkeit, Lizenzen für die Nutzung zu erwerben, setzt die Einrichtung eines Unternehmenskontos über den nachfolgenden Link voraus. Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung seines Unternehmens besteht nicht.

2.2. Das Angebot, Lizenzen im Unternehmenskonto zu erwerben, stellt ein verbindliches Angebot seitens des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

2.3. Über die Eingabemaske „Aktueller Lizenzplan“ kann der Kunde, sobald er eine Zahlungsart sowie seine Rechnungsanschrift hinterlegt hat, die Anzahl der von ihm gewünschten Lizenzen (Accounts) auswählen und jederzeit ändern. Der Vertrag kommt jeweils mit Anklicken der Schaltfläche „Neuen Lizenzplan verbindlich buchen“ für die vereinbarte Anzahl an Lizenzen (Accounts) zustande.

3. Bereitstellung von Software und Speicherplatz

3.1. Der Anbieter stellt dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung die Software in ihrer jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet (Dashboard) sowie für die vereinbarte Anzahl an zusätzlichen Accounts über eine zum Download zur Verfügung stehenden App für mobile Endgeräte bereit. Die Leistungen des Anbieters umfassen ferner die Bereitstellung des für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Speicherplatzes in einer von dem Anbieter bzw. seinen Unterauftragnehmer betriebenen Cloudinfrastruktur.

3.2. Um die Funktionalität der Software zu verbessern oder die Leistungen dem Stand der Technik oder einer geänderten Rechtslage anzupassen, kann der Anbieter die Software nach Vertragsbeginn jederzeit ohne Zustimmung des Kunden anpassen und weiterentwickeln. Eine solche Änderung darf aber nicht dazu führen, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden. Schränkt eine Änderung den Kunden in der Nutzung der Dienste oder bei der Inanspruchnahme der Leistungen wesentlich ein, kann er den Vertrag fristlos kündigen; die Kündigung ist innerhalb von vier (4) Wochen ab Eintritt der Änderung zu erklären.

3.3. Der Anbieter schuldet weder die Weiterentwicklung der Software, individuelle Anpassungsleistungen noch die Herstellung der Konnektivität und/oder Interoperabilität der Software mit der vorhandenen IT-Infrastruktur des Kunden.

4. Support und Verfügbarkeit

4.1. Der Anbieter richtet für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail an support@baustul.de gestellt werden.

4.2. Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Übergabepunkt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. seiner Unterauftragnehmer. Verfügbarkeit bestimmt den prozentualen Anteil eines Monats, in dem die bereitgestellte Software ohne Ausfall läuft. Ausfallzeit bezeichnet die Gesamtzeit eines Monats, während derer die Software nicht in der Lage ist, auf Interaktionsanfragen von Kunden und/oder Nutzern zu reagieren, mit Ausnahme von Ausfallzeiten, die aufgrund der in der nachstehenden Ziffer genannten Ursachen eintreten.

4.3. Ausfallzeiten sind unter folgenden Umständen von der Berechnung der Ausfallzeit gemäß vorstehender Ziffer ausgenommen:

  • Planmäßige Wartung und angekündigte Ausfallzeit, einschließlich Backup-Intervalle sowie der vom Anbieter bzw. seinen Unterauftragnehmern durchgeführten planmäßigen Wartung und angekündigten Ausfallzeit;
  • Probleme innerhalb des Netzwerks oder der Infrastruktur des Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten;
  • Ausfall/Beeinträchtigung der Netzanbindung des Kunden;
  • Ausfälle/Beeinträchtigungen, die auf dem Handeln oder Unterlassen des Kunden oder eines nicht vom Anbieter beauftragten Dritten beruhen;
  • nicht vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden;
  • Versäumnisse des Kunden, vereinbarte Vorgaben zu erforderlichen Konfigurationen und Architekturen einzuhalten sowie fehlerhafte Eingaben beziehungsweise Anweisungen durch Nutzer des Kunden;
  • Handlungen nicht autorisierter Nutzer, soweit die Handlungsmöglichkeit des nicht autorisierten Nutzers dem Kunden zuzurechnen ist (bspw. durch die Nichtbeachtung angemessener Sicherheitsverfahren);
  • Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen und nicht durch angemessene Maßnahmen vom Anbieter kompensiert werden können.

5. Unterauftragnehmer

5.1. Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen und diese jederzeitig auszuwechseln, sofern der Anbieter dem Kunden den jeweiligen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang seines Einsatzes benennt und berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Die Benennung kann entfallen, wenn es sich nur um Zulieferer oder solche Unternehmen handelt, die nicht in die Erbringung der Leistungen eingebunden sind oder lediglich Nebenleistungen erbringen. Datenschutzrechtliche Zustimmungserfordernisse werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.

5.2. Der Anbieter darf vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftragnehmer weitergeben, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind („Need-to-know-Prinzip“) und der Unterauftragnehmer mindestens im gleichen Maße zur Vertraulichkeit verpflichtet ist wie der Anbieter.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Bereitstellung der Software eine monatliche Vergütung in der vereinbarten Höhe zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.

6.2. Die vom Kunden geschuldete Lizenzgebühr ist im Voraus zu entrichten und wird am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.

6.3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt unabhängig von dem gewählten Zahlungsart über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Anbieters mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de/legal/payment-terms abrufbar.

6.4. Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden monatlich ein. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

6.5. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Erstellung der Rechnung sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

6.6. Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind oder die die Bezahlung der offenen Forderungen des Anbieters gefährdet erscheinen lassen, so ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

6.7. Der Anbieter behält sich vor, das Nutzungsentgelt zu Beginn eines jeden Kalenderjahres angemessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung und der Marktpreisentwicklung zu erhöhen. Der Anbieter wird den Kunden mindestens acht (8) Wochen im Voraus entsprechend informieren. Sollte die Erhöhung mehr als fünf (5) Prozent betragen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht, das er binnen vier (4) Wochen nach Erhalt der Mitteilung ausüben kann, zu.

6.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

6.9. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Rechteeinräumung, Nutzungsverbote und sonstige Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern ein nichtausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, die Software zu nutzen, das heißt auch, die zur Verfügung gestellte Software temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist. Für die Nutzung der App, beinhaltet die Rechteeinräumung auch, die ihm zum Download zur Verfügung gestellte App zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung auf einem eigenen oder seinen Mitarbeitern zur Nutzung überlassenen Gerät zu nutzen.

7.2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software ist dem Kunden nicht gestattet.

7.3. Jeder Zugang darf nur durch denjenigen Kunden bzw. Mitarbeiter des Kunden genutzt werden, dem der Zugang zugewiesen wurde (Named User). Der Austausch eines Named Users ist zulässig insbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels.

7.4. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Der Kunde sowie die Nutzer, die über den Kunden auf die Software zugreifen, haben insbesondere sicherzustellen, dass etwaig erforderliche Zugangsdaten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

7.5. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

7.6. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen, ohne dass dies die Verpflichtung des Anbieters zur Durchführung von Backups berührt.

7.7. Weder der Kunde noch die Nutzer, die über den Kunden auf die Software zugreifen, sind berechtigt, die Software zu nutzen,

  • auf eine Weise, die dem Kunden durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder dem Kunden bekannte behördliche Anordnungen verboten ist,
  • um die Rechte anderer zu verletzen.
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.

7.8. Der Kunde ist für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm hochgeladenen Inhalte und Daten eigenverantwortlich.

7.9. Vor Beendigung des Vertrags hat der Kunde eigenständig alle auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten herunterzuladen. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung der Inhalte und Daten durch den Anbieter auf andere Weise als durch die Möglichkeit zum Download der Inhalte und Daten besteht nicht.

7.10. Kunde hat die Nutzer, die über ihn auf die Software zugreifen, auf die Verpflichtungen unter diesen Vertragsbedingungen hinzuweisen und Sorge dafür zu tragen, dass die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen von den Nutzern eingehalten werden.

7.11. Verstöße gegen die Nutzungsverbote gemäß dieser Ziffer berechtigen den Anbieter zur Aussetzung seiner Leistung, sofern er dem Kunden vor Aussetzung der Leistung eine angemessene Frist zur Beendigung der Verstöße gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Beendet der Kunde den Verstoß, ist die Leistung nach einer angemessenen Anlaufzeit, spätestens aber am folgenden Arbeitstag, wieder zu erbringen.

7.12. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen oder der Nutzung des Kunden die Gefahr eines nicht nur unerheblichen Schadens für den Anbieter oder Dritte ausgeht. Hierzu gehören insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren, Malware oder anderer schädlicher Programme oder Dateien. Dasselbe gilt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Dienste vom Kunden in rechts- oder vertragswidriger Weise genutzt werden.

7.13. Bei einer Sperrung oder Zurückbehaltung von Leistungen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.

7.14. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

8. Gewährleistung, Rechte des Kunden bei Mängeln

8.1. Der Anbieter wird die vertragsgemäße Leistung während der Laufzeit des Vertrags in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchführen. Hierbei hat der Anbieter alle für die Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der des vertragsgemäßen Zustands notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese können z.B. Instandsetzungsleistungen oder Pflegeleistungen für die eingesetzte Software zur Beseitigung von Störungen umfassen. Liegt die Störung in einer eingesetzten Drittsoftware, ist der Anbieter verpflichtet, einen die Störung beseitigenden Programmstand einzusetzen, sofern ein solcher verfügbar ist. Trifft dies nicht zu, hat der Anbieter eine Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen. Ist ihm dies unzumutbar, hat er sich beim Hersteller der Drittsoftware für die baldmögliche Überlassung eines die Störung beseitigenden Programmstandes einzusetzen.

8.2. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieter vom Kunden eine ausreichende Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben wurde und die Mangelbeseitigung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist.

9. Schutzrechte Dritter

9.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Software geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Anbieter wie folgt:

  • a. Der Anbieter kann auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen, oder den Maschinenhersteller von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen.
  • b. Ist die Nacherfüllung dem Anbieter unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat der Anbieter das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Anbieter hat dem Kunden dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich.
Die sonstigen Ansprüche des Kunden, z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

9.2. Die Vertragsparteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Kunde wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Anbieter überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Anbieter führen. Der Anbieter erstattet dem Maschinenhersteller notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Kunden aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichs-verhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen.

9.3. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkung

Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens-, Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden folgende Regelungen:

10.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

10.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.

11. Vertragsdauer, Kündigung, Löschung des Unternehmensaccounts

11.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

11.2. Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3. Mit Beendigung des Vertrags, d.h. mit dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde nicht mehr über mindestens einen Account verfügt, wird der Zugriff auf das Unternehmenskonto einschließlich der auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten automatisch und umgehend gesperrt.

12. Geheimhaltung

12.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten, es sei denn die Preisgabe erfolgt in Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

12.2. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

13. Referenzkundennennung

Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter während der Laufzeit des Vertrags berechtigt ist, den Kunden unentgeltlich als Referenzkunden für seine Software zu nennen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung des Kundenlogos und eine Beschreibung der Art der bereitgestellten Software auf der Homepage des Anbieters und/oder in anderen Medien bzw. deren Verwendung in Marketing- und Verkaufs-Präsentationen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch internationaler Gerichtsstand - für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Maschinenherstellers zu erheben.

14.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.